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Grundwissen

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Es steht außer Frage, dass ein Grundwissen in Religion wie auch in anderen Fächern im Prinzip sinnvoll und notwendig ist. Zugleich muss aber klar sein, dass religiöses Lernen nicht im reinen Wissen bestimmter Inhalte aufgehen kann, sondern grundsätzlich in einem Spannungsfeld steht zwischen dem, was eindeutig beschreibbar und fixierbar ist, und dem, was sich eben nicht ein für alle mal verbindlich festhalten lässt. Gerade dann, wenn es um verstehendes Lernen und Deutekompetenzen geht, lassen sich kaum universell verbindliche Aussagen formulieren, sehr wohl aber solche, die sich aus dem konkreten Unterrichtsgeschehen ergeben (Welche Schöpfungsaussagen sind beispielsweise für eine Klasse zentral und was bedeuten sie?).

Die Fachschaften in Evangelischer Religionslehre haben deshalb nicht nur zu klären, wie das Grundwissen grundsätzlich und langfristig festgehalten werden soll. Sie müssen zugleich absprechen, welche inhaltliche Füllung als verbindlich erklärt werden kann. Aufgrund des oben Gesagten ist klar, dass hier innerhalb einer Fachschaft verschiedene inhaltliche Füllungen möglich sind, wie sie sich aus dem jeweiligen Unterrichtsgeschehen ergeben. In solchen Fällen sollte das Grundwissen vor allem mit Blick auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten formuliert sein, die von den Schülerinnen und Schüler erwartet werden. Es handelt sich also um die Kompetenzen, die sich aus dem Lehrplan und seinen Erläuterungen auf der Linkebene ergeben.

Beispiel: Für den Themenbereich Ev 5.5 könnte das Grundwissen zur Schöpfung so lauten: „Du kannst anhand der Paradiesgeschichte 1. Mose 2f. oder des Schöpfungsliedes 1.Mose 1 erklären, was es bedeutet, als Geschöpf Gottes leben zu dürfen.“

Auch hier ist es natürlich notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler die Aussagen nicht nur wiedergeben, sondern auch verstehen bzw. erklären und anwenden können.

Das Festhalten des Grundwissens soll sicherstellen, dass Schüler aus anderen Schulen oder Jahrgangsstufen darauf relativ problemlos zurückgreifen können (z. B. in Form von Kopien). Hierfür bieten sich verschiedene Modelle an: Für die Fixierung des Grundwissens sind Möglichkeiten denkbar, wie z. B. das Anlegen eines eigenen Grundwissen-Heftes, das Ablegen des Grundwissens auf die Schulhomepage (dabei sollte die Frage nach der Aktualisierung geklärt werden) oder die Verpflichtung, die alten Religionshefte mit dem eigens markierten Grundwissen weiterhin aufzubewahren.

Dieses Problem der Fixierung und Verbindlichkeit bestimmter Inhalte wird sich dabei nicht gänzlich lösen lassen und eine Gradwanderung bleiben. Entsprechend wäre es umgekehrt wichtig, dass auch in den nachfolgenden Jahrgangsstufen immer wieder bewusst an das Grundwissen angeknüpft und auf es zurückgegriffen wird. So wird es für die Schülerinnen und Schüler erkennbar, dass es sich tatsächlich um Grundlegendes handelt und es kann im jeweiligen Gebrauch inhaltlich präzisiert und erweitert werden.

Mit der Einführung der neuen Einheitliche Prüfungsanforderungen für das Abitur (EPA www.kmk.org/doc/beschl/061116_EPA-evreligion.pdf) durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz ist noch deutlicher geworden, welche Ausrichtung das Grundwissen im neuen Lehrplan für das achtjährige Gymnasium haben soll: Es geht um die zentralen Kompetentenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Lauf des Religionsunterrichts erwerben und beherrschen sollen. Damit rücken die zu erzielenden Ergebnisse, also das, was am Ende der Gymnasialzeit herauskommen soll, stärker ins Blickfeld: Auch wenn für deren Erreichen ein bestimmter Kanon von Inhalten selbstredend notwendig ist, so werden jetzt die Fähigkeiten betont, mit diesen Inhalten situationsangemessen und flexibel umzugehen. Damit kein Widerspruch zwischen dieser Ausrichtung und dem Grundwissen entsteht, muss das Grundwissen notwendigerweise von diesen Anforderungen her gelesen werden, wie sie beispielhaft der EPA zugrunde liegen. Die Kommentare zu einzelnen Grundwissens-Formulierungen in den jeweiligen Jahrgangsstufen weisen entsprechend auf mögliche Missverständnisse hin.

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