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Zeitliche Eingrenzung in 11.2.1

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Die Einheit konzentriert sich, wie im Vorspanntext deutlich ausgewiesen, auf die Jahre 1929-1932/33. Zugleich wird aber (vgl. zweiter Schmuckpunkt) ein „Rückgriff auf Ergebnisse und Weichenstellungen 1918/19“ gefordert. Diese Konstruktion sollte nicht dazu verführen, zunächst ausführlich die Revolutionszeit, dann im Überblick die Jahre 1920-29 und abschließend den Untergang zu behandeln – mithin einen Durchgang durch die Geschichte Weimars zu präsentieren. Die Formulierungen „Ergebnisse“ und „Weichenstellungen“ machen deutlich, dass nicht die Genese dieser Ergebnisse und die Wege hin zu den Weichenstellungen Thema der Einheit sind, sondern lediglich die Resultate in ihrer Relevanz für die Phase 1929-1932/33.

 

Auch die Formulierung „Reichsverfassung 1919“ (erster Abschnitt) bedeutet nicht, dass das gesamte Lehrplankapitel 11.2.1 zwei zeitliche Schwerpunkte (1918/19 sowie 1929/30-1932/33) aufweist. Thema des ersten Abschnitts sind die „demokratischen Errungenschaften der Weimarer Republik“, nicht die Anfangsjahre  Weimars.

 

Die Zeitangabe "1932/33" macht deutlich, dass der Untergang Weimars im Winter 1932/33 eine zeitliche Grenze dieses Lehrplankapitels markiert, welches somit nicht über den 30. Januar 1933 hinausreicht.

 

 

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