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1/2 Wirtschaft und Recht (2)

Der Lehrplan soll dem des Fachs Wirtschaft und Recht in den Jahrgangsstufen 9 und 10 des Tagesgymnasiums so weit wie möglich entsprechen.

Allerdings wird das Fach am Abendgymnasium in der 2. Jahrgangsstufe nur einstündig unterrichtet, sodass einige Bereiche nur mit verkürzter Stundenzahl durchgenommen werden können.

WR 10.2.3 Öffentliches Recht als Handlungsrahmen soll deshalb in Jahrgangsstufe 1 vorgezogen werden, ebenso ein Teil von WR 10.1.2 und 10.3., der Wirtschaftskreislauf mit den Sektoren Staat und Ausland.

In Jahrgangstufe 1 soll der Bereich WR 9.1.3 Entscheidungen im Zusammenhang mit Ausbildung und Berufswahl ganz wegfallen, da die Schüler schon im Berufsleben stehen und entsprechende Erfahrungen haben.

Jahrgangsstufe 1

1.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte

Entscheidungen beim Konsum (ca. 10 Std.)

  • siehe WR 9.1.1, zusätzlich noch der Wirtschaftskreislauf mit dem Sektor Staat und Ausland

Entscheidungen beim Umgang mit Geld (ca. 4 Std.)

  • siehe WR 9.1.2, Weglassen wichtige Zahlungsarten

1.2 Rechtliches Handeln der privaten Haushalte

Bedeutung und Abschluss von Verträgen am Beispiel der Kaufhandlung (ca. 5 Std.)

  • siehe WR 9.2.1

Recht des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen (ca. 5 Std.)

  • siehe WR 9.2.2

Die rechtliche Stellung Minderjähriger (ca. 7 Std.)

  • siehe WR 9.2.3

Öffentliches Recht – Privatrecht etc. (ca. 6 Std.)

  • siehe WR 10.2.3

1.3 Wirtschaftliches und rechtliches Handeln in Unternehmen (ca. 18 Std.)

  • siehe WR 9.3

Jahrgangsstufe 2

2.1 Denken in gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen (ca. 6.Std.)

  • siehe WR 10.1

2.2 Zentrale Aspekte der Wirtschafts- und Rechtsordnung (ca. 8 Std.)

  • siehe WR 10.2.1 und 10.2.2 (ohne Wirtschaftskreislauf, da in Jahrgangsstufe 1)

2.3 Europäische Einigung und wirtschaftliche Verflechtung (ca. 14 Std.)

  • siehe WR 10.3
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